Sachverhalt:
In
dem vorliegenden Antrag werden auszugsweise drei unterschiedliche subjektive
Beurteilungen zum Zustand der städtischen Sportanlagen zitiert. Es erscheint
daher nicht sinnvoll und zielführend, seitens der Verwaltung eine weitere
subjektive Beurteilung hinzuzufügen. Vielmehr wird hier auf die zu den
Tagesordnungspunkten 1 und 2 zusammengestellten Informationen verwiesen.
In
den städtischen Sporthallen wird außerdem jährlich aufgrund der Bestimmungen
der Unfallkasse NRW eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung der Sportgeräte und
der Einrichtung durch eine Fachfirma durchgeführt. Hierbei festgestellte Mängel
werden jeweils umgehend beseitigt. Die nächste Prüfung findet in diesem
Frühjahr statt.
Für
eine objektivere Beurteilung des Zustandes der städtischen Sportanlagen ist es
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst die Erstellung des in der letzten
Ausschusssitzung beschlossenen Sportstättenentwicklungsplanes abzuwarten.
Grundlage für einen solchen Plan wird sicherlich die Darstellung des Status Quo
sein. Eine erste Zusammenkunft zur Vorbereitung des Planes
wird in Kürze stattfinden. Über das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport NRW wurde bereits ein EDV-Programm zur
Sportstättenentwicklungsplanung bezogen.
Es wird daher vorgeschlagen, weitere inhaltliche Diskussionen zu diesem Thema nach Vorlage des Sportstättenentwicklungsplanes zu führen.