Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2009
Vorlage
784/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat

zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom

14.09.2011 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden.

Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 05.02.2013 und im Bestätigungsvermerk

vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2009 vom 14.09.2011 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungsverhandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss  und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der vorstehende  Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.