Betreff
Weiterleitung des Jahresabschlusses 2011
Vorlage
787/2013
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW dem Rat vorzulegen, um ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
Eine Ausfertigung der Schlussbilanz zum 31.12.2011 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Schlussbilanz