Betreff
Weiterleitung des Jahresabschlusses 2011
Vorlage
787/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jahresabschluss wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW dem Rat vorzulegen, um ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

 

Eine Ausfertigung der Schlussbilanz zum 31.12.2011 ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Schlussbilanz