Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Grotenrath, am nordwestlichen Ortsrand nordwestlich der Straße Hinter den Höfen
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Geltungsbereich: Fläche in Grotenrath, am nordwestlichen Ortsrand nordwestlich der Straße Hinter den Höfen
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
084/2010
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen und die Flächennutzungsplanänderung verabschiedet.
Sachverhalt:
Die 44. Flächennutzungsplanänderung hat inzwischen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.
Die währenddessen eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschlag
Drei Stellungnahmen