Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in südwestlicher Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid, südwestlich der Sittarder Straße (B 56 alt) und östlich der Umgehungsstraße (B 56/B 221)
- Beratung über die während der nochmaligen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
799/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen abgewogen. Der Bebauungsplan wird als Satzung verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen den Bebauungsplanentwurf zur nochmaligen Offenlage verabschiedet. Diese wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Es sind Stellungnahmen eingegangen, die nachfolgend dargestellt, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen sind.