Betreff
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013
Vorlage
800/2013
Aktenzeichen
32 30 40
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013 in der Stadt Geilenkirchen wird in der im Entwurf vorliegenden Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Aktionskreis Geilenkirchen e. V. beantragte mit Schreiben vom 06.11.2012 unter anderem aus Anlass

 

des Brot- und Backfestes vom 08.06. – 09.06.2013 am Sonntag, dem 09.06.2013

 

Verkaufsstellen im Stadtzentrum von Geilenkirchen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Nach einer Mitteilung des Aktionskreises Geilenkirchen e. V. findet des Brot- und Backfest am Wochenende vom 08.06. – 09.06.2013 nicht statt. Stattdessen wünscht der Aktionskreis Geilenkirchen e. V., anlässlich des Weinfestes am Wochenende vom 30.08. – 01.09.2013 am Sonntag, dem 01.09.2013, Verkaufsstellen im Stadtzentrum von Geilenkirchen von 13.00 bis 18.00 Uhr offen zu halten und bittet nunmehr um Änderung der am 19.12.2012 vom Rat der Stadt Geilenkirchen beschlossenen Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013 in der Stadt Geilenkirchen.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013 in der Stadt Geilenkirchen lautet wie folgt:

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung

zur Änderung der

Ordnungsbehördlichen Verordnung

                            über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013

                                                     in der Stadt Geilenkirchen

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (SGV NRW 7113) wird von der Stadt Geilenkir­chen als örtliche Ordnungs­behörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom … verordnet:

 

                                                                         § 1

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahre 2013 in der Stadt Geilenkirchen vom 19.12.2012 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

 

Aus Anlass

 

1.   der Autoausstellung am Sonntag, dem 24.03.2013,

2.   des Weinfestes am Sonntag, dem 01.09.2013,

3.   des Oktoberfestes am Sonntag, dem 13.10.2013 und

4.   des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 01.12.2013

 

dürfen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

 

Geilenkirchen,

 

 

Stadt Geilenkirchen

als örtl. Ordnungsbehörde

 

 

 

Fiedler

Bürgermeister