Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Bereich des "Flussviertels" zwischen der Ruhrstraße, der Hünshovener Gracht und südlich des Spielplatzes
- Beratung über die während der Offenlage nach § 13 Abs. 2 iVm 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 2 eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung des geänderten Bebauungsplanentwurfes zur nochmaligen Offenlage und nochmaligenTrägerbeteiligung
Vorlage
803/2013
Aktenzeichen
61 26 77 02
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen abgewogen. Der Bebauungsplanentwurf wird zur nochmaligen Offenlage und zur nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verabschiedet. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 


Sachverhalt:

 

 

Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage verabschiedet. Diese wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

An dem Bebauungsplanentwurf wurden Änderungen vorgenommen, insbesondere wurde das Plangebiet erweitert, indem ein Teil des Grundstückes Gemarkung Geilenkirchen, Flur 1, Parzelle 122/51 in den Geltungsbereich einbezogen wurde. Dort wurde ein Baufenster entsprechend dem übrigen Plangebiet geplant. Hierzu darf auf die beigefügte Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen, Punkt 6, Stellungnahme von Privat, verwiesen werden.

 

Während der Offenlage wurden außerdem Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben, über die in der nachfolgenden Übersicht (Punkt 1 bis 5) abgewogen wurde und die mit einer Beschlussempfehlung versehen sind.

 

Aufgrund der Änderungen ist der Bebauungsplan nochmals offenzulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nochmals zu beteiligen, § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Es kann nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.


Anlagen:

 

-           Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit jeweiliger Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlägen

-           Stellungnahmen, die während der Offenlage / Beteiligung eingegangen sind

 

-           Bebauungsplanentwurf nebst Begründung (der Bebauungsplan wird nur den Fraktionsvorsitzenden zugestellt und ist für alle Stadtverordneten über das Ratsinfoportal einzusehen)