Betreff
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014
Vorlage
805/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt die mathematische Dreisatzmethode zur statistischen Umsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl und die vorgeschlagene Einteilung des Stadtgebiets Geilenkirchen in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014


Sachverhalt:

 

Der Wahlausschuss muss gemäß § 4 KWahlG die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum 30.10.2013 beschließen. Frühester Termin für die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber ist der 21.04.2013. Diese Wahlen sind jedoch nur möglich, wenn die neuen Wahlbezirke öffentlich bekannt gemacht worden sind. Erfahrungsgemäß finden schon im Oktober 2013 erste Versammlungen statt.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG keine Satzung über die Verringerung Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates erlassen. Demnach bleibt es bei 38 zu wählenden Vertretern, davon sind 19 in Wahlbezirken zu wählen. Das Stadtgebiet Geilenkirchen ist daher in 19 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte Einwohnerzahl von 28.350 maßgeblich. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl bei 19 Wahlbezirken von 1.492. Bei einer Abweichung von 25 % nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG) beträgt die Mindestgröße 1.119 und die maximale Größe 1.865 je Wahlbezirk.

 

Die städtischen Bevölkerungsdaten weichen von den statistischen Zahlen ab. Die städtischen Zahlen müssen lt. einem gültigen Erlass des Innenministeriums NRW vom 02.04.2008 an die statistischen Zahlen angeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlen im mathematischen Dreisatzverfahren an die statistische Größe anzugleichen.

 

Gegenüber der Einteilung der letzten Kommunalwahl werden seitens der Verwaltung folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

1.  Folgende Straßen vom Wahlbezirk 3 (Geilenkirchen II) in den Wahlbezirk 5/1 (Geilenkirchen V):

An Merckenheim                                                                                          14

Gillesweg                                                                                                       18

Martin-Heyden-Straße (ab An Merckenheim/Scheidehecke)              49

Nachtigallenweg                                                                                         49

                                                                                                  Einwohner 130 

 

2.  Friedrich-Loeffler-Straße vom Wahlbezirk 8 (Geilenkirchen VIII) in den Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen VI): 79 Einwohner

3.  Bauchemer Gracht von Hausnummer 1 – 25 (Brücke) vom Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen VI)  zum Wahlbezirk 4/1 (Geilenkirchen III) : 39 Einwohner

4.  Am Alten Sportplatz von Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen VI) nach Wahlbezirk 9 (Bauchem): 101 Einwohner

5.  Niederheider Weg von Wahlbezirk 9 (Bauchem) nach Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen VI): 156 Einwohner

6.  Folgende Straßen vom Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen IV) in den Wahlbezirk 3 (Geilenkirchen II):

Adalbert-Stifter-Straße                                                                                 23

Eichendorffstraße                                                                                      160

Erlenhof                                                                                                           0

Herderstraße                                                                                                25

                               Einwohner                                                                    208 

 

 

 


Anlagen:

 

Bisherige Wahlbezirkseinteilung

Änderungsvorschlag zur Wahlbezirkseinteilung