Beschlussvorschlag:
Der
Wahlausschuss beschließt die mathematische Dreisatzmethode zur statistischen
Umsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl und die vorgeschlagene Einteilung des
Stadtgebiets Geilenkirchen in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014
Sachverhalt:
Der Wahlausschuss muss gemäß § 4 KWahlG die
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum
30.10.2013 beschließen. Frühester Termin für die Wahl der Vertreter für die
Vertreterversammlung und die Bewerber ist der 21.04.2013. Diese Wahlen sind
jedoch nur möglich, wenn die neuen Wahlbezirke öffentlich bekannt gemacht
worden sind. Erfahrungsgemäß finden schon im Oktober 2013 erste Versammlungen
statt.
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat gemäß § 3 Abs.
2 KWahlG keine Satzung über die Verringerung Zahl der zu wählenden Mitglieder
des Rates erlassen. Demnach bleibt es bei 38 zu wählenden Vertretern, davon
sind 19 in Wahlbezirken zu wählen. Das Stadtgebiet Geilenkirchen ist daher in
19 Wahlbezirke einzuteilen.
Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom
IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte Einwohnerzahl von 28.350 maßgeblich.
Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl bei 19 Wahlbezirken von
1.492. Bei einer Abweichung von 25 % nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG)
beträgt die Mindestgröße 1.119 und die maximale Größe 1.865 je Wahlbezirk.
Die städtischen Bevölkerungsdaten weichen von den
statistischen Zahlen ab. Die städtischen Zahlen müssen lt. einem gültigen
Erlass des Innenministeriums NRW vom 02.04.2008 an die statistischen Zahlen
angeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlen im mathematischen
Dreisatzverfahren an die statistische Größe anzugleichen.
Gegenüber der Einteilung der letzten Kommunalwahl
werden seitens der Verwaltung folgende Änderungen vorgeschlagen:
1. Folgende Straßen vom Wahlbezirk 3 (Geilenkirchen II) in den Wahlbezirk 5/1 (Geilenkirchen V):
An Merckenheim 14
Gillesweg 18
Martin-Heyden-Straße
(ab An Merckenheim/Scheidehecke) 49
Nachtigallenweg
49
Einwohner
130
2. Friedrich-Loeffler-Straße
vom Wahlbezirk 8 (Geilenkirchen
VIII) in den Wahlbezirk 6
(Geilenkirchen VI): 79 Einwohner
3. Bauchemer
Gracht von Hausnummer 1 – 25 (Brücke) vom Wahlbezirk
6 (Geilenkirchen VI) zum Wahlbezirk 4/1 (Geilenkirchen III) : 39
Einwohner
4. Am Alten
Sportplatz von Wahlbezirk 6
(Geilenkirchen VI) nach Wahlbezirk 9
(Bauchem): 101 Einwohner
5. Niederheider
Weg von Wahlbezirk 9 (Bauchem) nach Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen VI): 156
Einwohner
6. Folgende Straßen vom Wahlbezirk 6 (Geilenkirchen IV) in den Wahlbezirk 3 (Geilenkirchen II):
Adalbert-Stifter-Straße 23
Eichendorffstraße 160
Erlenhof 0
Herderstraße
25
Einwohner 208
Anlagen:
Bisherige Wahlbezirkseinteilung
Änderungsvorschlag zur Wahlbezirkseinteilung