Betreff
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes
Vorlage
807/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 6 Abs. 3 KWahlO ist es die Aufgabe des Vorsitzenden des Wahlausschusses, die Beisitzer zur unparteiischen Wahrneh­mung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, ins­besondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten.

 

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht daran gehindert sind, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung bezieht.