Betreff
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes
Vorlage
807/2013
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 3 KWahlO ist es die Aufgabe
des Vorsitzenden des Wahlausschusses, die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung
ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen
Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten.
Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die
Mitglieder des Wahlausschusses nicht daran gehindert sind, an einer
Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung bezieht.