Betreff
Neuorganisation des Stadtmarketings
Vorlage
808/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt den Bürgermeister mit der Gründung eines Arbeitskreises „Stadtmarketing“ in der vorgeschlagenen Form.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung vom 13.01.2013 die Verwaltung aufgefordert, ihm eine neue Organisationsform für das Stadtmarketing in Geilenkirchen vorzuschlagen.

 

Die Diskussion am 13.01.2013 ließ fraktionsübergreifend erkennen, dass ein solcher Vorschlag zwei Kriterien berücksichtigen sollte:

a)    die Kommunalpolitik soll beteiligt werden

b)    es wird keine Organisationsform gewünscht, die sich einer Einflussnahme des Rates entziehen kann

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor:

 

Der Rat beschließt die Gründung eines Arbeitskreises „Stadtmarketing“, entsendet Mitglieder in ihn und beauftragt ihn bis auf weiteres mit der Wahrnehmung des Handlungsfeldes Stadtmarketing. Der Arbeitskreis hat folgende Merkmale:

 

-         Leitung: Bürgermeister

 

-         Geschäftsführung: Wirtschaftsförderung der Stadt Geilenkirchen

 

-         Besetzung:

o   je ein Mitglied der Ratsfraktionen

o   je ein(e) Vertreter/-in der Kreissparkasse und der Raiffeisenbank eG Heinsberg

o   ein(e) Vertreter/-in des Aktionskreises Geilenkirchen e.V.

o   4 Unternehmer/-innen aus Handel, Gewerbe und Handwerk

o   bis zu 4 Bürger/-innen mit beruflicher Erfahrung im Marketing

 

-         Arbeitsgruppen: Der Arbeitskreis kann projektbezogen Arbeitsgruppen bilden und dazu externe Expertise heranziehen

 

-         Berichterstattung: Der Arbeitskreis erstattet mindestens einmal im Jahr Bericht vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

 

-         Tagungsrhythmus: Der Arbeitskreis tagt pro Quartal mindestens einmal.

 

-         Finanzierung: Für die Durchführung von Projekten wirbt der Arbeitskreis um Sponsoren. Sofern die Anforderungen des § 52 der Abgabenordnung über gemeinnützige Zwecke erfüllt sind, stellt die Stadt Geilenkirchen für zweckbestimmte Spenden Spendenbescheinigungen aus. Unter Haushaltsvorbehalt übernimmt die Stadt die Personal- und Sachkosten der Geschäftsführung des Arbeitskreises. Der Rat entscheidet nach der Konstituierung des Arbeitskreises zu einem späteren Zeitpunkt darüber, ob diesem für Öffentlichkeitsarbeit im Haushalt ein Sachkonto zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Verwaltung sieht in dieser Organisationsform einerseits die Einflussnahme von Rat und Verwaltung, andererseits eine möglichst breite Vertretung interessierter Akteure gewährleistet. Sie schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und nachfolgend dem Rat vor, diesem Vorschlag zuzustimmen.