Betreff
Übersicht über die Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Jahr 2013
Vorlage
814/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Übertragung der Ausgabeermächtigungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Bei Aufstellung des Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit übersehen, ob die veranschlagten Ausgabenermächtigungen für Investitionen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Um eine zügige Durchführung der Vorhaben zu gewährleisten, ist in § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehen, dass in diesen Fällen die noch nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen ins nächste Jahr übertragen werden können.

Nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen. Die entsprechende Aufstellung ist als Anlage beigefügt.

Die Finanzierung dieser übertragenen Ausgabeermächtigungen erfolgt durch eine Darlehensermächtigung aus 2012 in Höhe von rund 640.000 Euro. Der Restbetrag wird über liquide Mittel,  die aus vorweggenommenen Darlehensaufnahmen resultieren, gedeckt.

 


Anlage:

 

Übersicht