Betreff
Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Grotenrath, am nordwestlichen Ortsrand nordwestlich der Straße Hinter den Höfen
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
086/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen und der Bebauungsplan Nr. 93 als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Bebauungsplan Nr. 93 hat inzwischen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.

 

Die währenddessen eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschlag

Drei Stellungnahmen