Betreff
Beratung und Beschluss über das Einvernehmen zu einer Abgrabung westlich der B 221 zwischen Geilenkirchen und Übach-Palenberg
Vorlage
818/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB her.


Sachverhalt:

Die Firma Davids Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG in Geilenkirchen plant die Erweiterung ihrer Abgrabung östlich der B 221. Da sich das Vorkommen an Kiesen und Sanden in diesen Bereichen als sehr ergiebig erweist und die Nachfrage seitens der Bauindustrie nach wie vor besteht, soll die bestehende Abgrabung erweitert werden. Es sollen – wie bisher -  Kies, Sand und Lehm im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden.

 

Die Erweiterung ist nach den Vorschriften des Abgrabungsgesetzes genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist der Kreis Heinsberg (Amt für Umwelt und Verkehrsplanung als Abgrabungsbehörde). Über die Zulässigkeit der Erweiterung wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden entschieden.

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen ist der Umwelt- und Bauausschuss zuständig für die Herstellung des Einvernehmens in den Fällen, in denen der Bürgermeister nicht Genehmigungsbehörde ist.

 

Die geplante Erweiterungsfläche (Frelenberg V) umfasst eine Fläche von ca. 12 ha  und soll sich an die bestehende Abgrabung in Richtung Süden hin in Richtung Übach-Palenberg anschließen. Bis auf einen Wirtschaftsweg, der auf Geilenkirchener Stadtgebiet liegt, befindet sich die geplante Abbaufläche auf dem Gebiet der Stadt Übach-Palenberg. Dieser Wirtschaftsweg (Eigentümerin ist die Stadt Geilenkirchen) soll im Rahmen des weiteren Abbaus teilweise beseitigt werden. Der verbleibende Teil des Wirtschaftsweges wird dann als Erschließung der angrenzenden Ackerflächen ausreichen.

Für die Veräußerung der Teilparzelle des Wirtschaftsweges wird noch ein entsprechender Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses herbeigeführt.

 

Als Zeitraum für den Abbau sind 10 Jahre vorgesehen. Der Abbau wird voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Die Verfüllung und Rekultivierung der Erweiterungsfläche wird voraussichtlich im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dadurch verlängert sich die Betriebsdauer der gesamten Abgrabung der Fa. Davids um zehn Jahre bis zum Jahr 2036.

 

Für das Stadtgebiet Geilenkirchen sind durch die geplante Erweiterung der Abgrabungsfläche keine Beeinträchtigungen erkennbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Abgrabungsfläche durch die Erweiterung weiter von bebauten Bereichen des Stadtgebietes abrückt.

 


Anlagen:

Übersicht