Betreff
Beratung und Beschlussvorschlag über den Austausch von ca. 1.000 Quecksilberdampfleuchten durch LED-Leuchten
Vorlage
821/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Austausch von ca. 1.000 Quecksilberdampfleuchten durch LED-Leuchten wird vorbehaltlich der Zustimmung zur Finanzierung durch den Haupt- und Finanzausschuss und der späteren  haushalts­rechtlichen Bereitstellung der Mittel beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die NEW Netz GmbH (NEW) ist Eigentümer von ca. 3.800 Leuchten der insgesamt ca. 5.000 Leuchten im Stadtgebiet Geilenkirchen.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt hat die NEW hieraus ca. 1.000 Quecksilberdampflampen ausgewählt, die mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet sind und deren Mast nach 1975 errichtet wurde (so kann relativ sicher ausgeschlossen werden, dass bei den Masten auch noch Erneuerungsbedarf besteht).

Die Stadt hat diese Auswahl in einem vorläufigen Straßenverzeichnis zusammengefasst, das der Einladung zur Ausschusssitzung beigefügt ist.

 

Die vorhandenen Lampenköpfe dieser Leuchten sollen nun durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die NEW rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 600.000,00 € brutto für die Umstellung.

Bei einem voraussichtlichen Minderverbrauch von ca. 286.000 kWh pro Jahr wird bei den aktuellen Strompreisen mit einer jährlichen Ersparnis in Höhe von ca. 65.000 € gerechnet.

Dadurch, dass die neuen LED-Leuchten wartungsärmer sind, wird im Bereich der Wartungs­kosten mit Minderausgaben in Höhe von ca. 21.000 € gerechnet.

 

Insgesamt ergäbe sich eine Ersparnis von ca. 86.000,00 €/Jahr.

 

Für die in dem vorläufigen Straßenverzeichnis zusammengefassten Leuchten werden derzeit durch die NEW die technischen Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der  Finanzierungsmöglichkeit geprüft. Die Beratung über die Finanzierung mit anschließendem Beschlussvorschlag an den Rat erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2013.

 

Sollten wider Erwarten in vereinzelten Straßenzügen die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so würden Straßen mit einer vergleichbaren Anzahl zu ersetzender Leuchten ausgewählt.

 


Anlagen:

Straßenverzeichnis