Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-
und Bauausschuss beschließt vorbehaltlich einer Förderung im Rahmen der BMU
Klimaschutzinitiative und der Bereitstellung der notwenigen Haushaltsmittel die
Umrüstung vorhandener Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik einschließlich der
dazugehörigen Nebeninstallationen (Vorschaltgeräte, Steuerungstechnik) für
folgende städtische Objekte:
-
Rathaus
mit Verwaltungsgebäude
-
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
mit Mensagebäude
-
Turnhalle
Bauchem
-
Parkhaus
An der Friedensburg
-
Parkhaus
Markt
Sachverhalt:
In der Sitzung
des Rates am 04.07.2012 berichtete die Verwaltung zum Thema LED-Beleuchtung.
Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen im LED-Bereich wurde dargestellt,
dass sich die Stadt seinerzeit noch in einem Findungsprozess hinsichtlich der
Einsatzmöglichkeiten und -techniken der neuen Beleuchtungssysteme befand. Zudem
wurde über sich abzeichnende Fördermöglichkeiten im Bereich der
Beleuchtungssanierung berichtet.
Der Rat
signalisierte insgesamt seine positive Einstellung zum Thema LED. Die Verwaltung
sagte zu, den Rat über die Fortentwicklung der Thematik zu informieren.
Insgesamt
zeigt sich inzwischen immer deutlicher, dass herkömmliche Lichtanlagen in weiten
Bereichen der Innen- und Außenbeleuchtung durch LED-Technik verdrängt werden.
Auch wenn Meldungen über Sicherheitsrisiken von LED-Lampen immer wieder zur
Verunsicherung beitragen. So verlautete in einer Meldung vom 18.03.2013, dass
der LED Retrofitanbieter Lighting Sience Group (LSG) 554.000 Lampen der Marken Definity, EcoSmart,
Sylvania und Westinghouse vom Markt zurückgerufen hat. In insgesamt 68
Berichten war bekannt geworden, dass LEDs überhitzten und in der Folge Schäden
an den Fassungen, den Leuchten bis hin zu Teppichen und Stromkreisen verursacht
hatten.
Der Vormarsch
der LED-Technik im Beleuchtungsbereich wird sich durch solche Vorkommnisse
jedoch nicht mehr aufhalten lassen. Zumal davon ausgegangen werden kann, dass
die teilweise noch bestehenden Probleme in naher Zukunft durch technische
Neuerungen behoben werden können. Diese Einschätzung stützt sich nicht zuletzt
auch darauf, dass sowohl Forschung und Entwicklung als auch die Umrüstung
bestehender konventioneller Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik durch
unterschiedliche Förderprogramme der öffentlichen Hand stark forciert werden.
Insgesamt wird die LED-Technik im Beleuchtungsbereich weiterhin zunehmend an
Bedeutung gewinnen.
Gerade wegen
der anhaltend rasanten Entwicklungen im LED-Bereich sieht sich die Verwaltung
in ihrer verschiedentlich als zögerlich dargestellten Haltung bestätigt, nicht
jede neue Technik sofort und vorbehaltlos für städtische Einsatzzwecke zu
übernehmen. Diese vielleicht etwas zurückhaltende Art und Weise des Umgangs mit
technischen Neuerungen ist nicht zuletzt einem verantwortungsbewussten
Mitteleinsatz geschuldet.
Stetige, enge
Beobachtungen der Entwicklungen und des Marktes lassen heute den fundierten
Schluss zu, dass LED-Beleuchtung nicht nur dazu beitragen kann, den
Stromverbrauch der Stadt Geilenkirchen im erheblichen Maße zu senken und damit
die CO2-Bilanz positiv zu beeinflussen, sondern dies auch mit
ausgereifter, langlebiger Technik zu tun.
Vor dem
geschilderten Hintergrund hatte die Verwaltung in den vergangenen Monaten Kontakt
zu einer Reihe unterschiedlicher Akteure, mit denen verschiedene Szenarien zum
Einsatz von LED-Beleuchtungstechniken in verschiedenen städtischen Gebäuden
erarbeitet wurden. Dabei musste festgestellt werden, dass nicht jeder
sogenannte Fachmann und nicht jedes angepriesene Produkt auch das gehalten hat,
was eingangs versprochen wurde. Neben diesen vorwiegend technisch geprägten Aktivitäten wurden zudem
die verschiedenen Förderprogramme beleuchtet und auf ihre Anwendbarkeit für
Projekte der Stadt Geilenkirchen hin überprüft.
Die
aufgezeigten Belange berücksichtigend hatte die Verwaltung ein Projektpaket
erarbeitet, welches nach ihrer Ansicht ausgereift und zukunftsweisend war. In
Zusammenarbeit mit einem beauftragten Ingenieurbüro wurden die
Beleuchtungsanlagen von fünf städtischen Objekten auf ihre Geeignetheit zur Umrüstung
auf neue Beleuchtungstechniken im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
des BMU hin untersucht. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um folgende
Objekte:
-
Rathaus
mit Verwaltungsgebäude
-
Anita-Lichtenstein
Gesamtschule mit Mensagebäude
-
Sportzentrum
Bauchem
-
Parkhaus
An der Friedensburg
-
Parkhaus
Markt
Im Rahmen von
Bestandserfassungen wurden die Beleuchtungsanlagen der Gebäude durch das
Ingenieurbüro aufgenommen und sowohl hinsichtlich ihres technischen als auch
energetischen Zustandes bewertet. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk
gerichtet auf das immer wiederkehrende Problem von Vandalismus, insbesondere im
Parkhaus An der Friedensburg (siehe hierzu die Ausführungen in der Ratssitzung
am 04.07.2012). Zwischenzeitlich sind jedoch gerade im Bereich der
LED-Beleuchtung Systeme am Markt erhältlich, die weitgehend sicher sind gegen
Vandalismus bzw. mutwillige Zerstörung/Beschädigung. Ganz werden sich
Vandalismusschäden durch technische bzw. bauliche Lösungen jedoch nie verhindern
lassen.
Unter
Beachtung sowohl der vorgenannten Aspekte als auch der maßgeblichen Förderkriterien
der BMU Klimaschutzinitiative, Fördermaßnahme Klimaschutzprojekte in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, Förderbereich Sanierung der Innen-
und Hallenbeleuchtung wurden sodann alternative Beleuchtungssysteme
einschließlich Steuerungstechnik ausgearbeitet. Die so erstellten Unterlagen
wurden der Verwaltung inzwischen übergeben. Fristgerecht vor dem 31.03.2013
wurden hierauf fußende Förderanträge zur BMU Klimaschutzinitiative gestellt.
Damit die
Förderantragstellung Aussicht auf Erfolg hat, musste bei der Sanierung von
Innen- und Hallenbeleuchtung durch den Einbau hocheffizienter
LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik ein CO2-Minderungspotenzial
von mindestens 50% erreicht werden. Ist diese Vorgabe erfüllt, besteht die
grundsätzliche Möglichkeit, Fördergelder in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben zu erhalten.
Nachfolgend
wird ein Kurzüberblick der Inhalte der Förderanträge gegeben:
Objekt |
Lichtpunkte |
Vorschaltgerät[1] |
Steuerung |
Reduzierung des Stromverbrauchs
um |
CO2-Einsparung
über die Lebensdauer in t |
Gesamt-aufwendungen in € |
mögl. Förderung in € |
Eigenanteil in € |
||||
|
heute |
neu |
heute |
neu |
heute |
neu [2] |
kWh/a |
% |
|
|
|
|
Rathaus |
506 |
506 |
VVG |
EVG |
-- |
P/T |
151.039 |
75 |
1.782 |
195.165,00 |
78.066,00 |
117.099,00 |
ALG |
744 |
744 |
KVG |
EVG |
-- |
P/T |
166.225 |
83 |
1.961 |
279.280,00 |
111.712,00 |
167.568,00 |
Sportzentrum |
422 |
353 |
VVG |
EVG |
-- |
P/Z |
154.598 |
63 |
1.824 |
119.812,00 |
47.924,80 |
71.887,20 |
PH An der Friedensburg |
121 |
121 |
VVG |
EVG |
-- |
P/T |
42.957 |
91 |
507 |
62.557,00 |
25.022,80 |
37.537,20 |
PH Markt |
23 |
23 |
VVG |
EVG |
-- |
P/T |
8.165 |
91 |
96 |
11.891,00 |
4.756,40 |
7.134,60 |
Gesamt |
|
522.984 |
|
6.170 |
668.705,00 |
267.482,00 |
401.226,00 |
Unter
Bezugnahme auf die dargestellten Investitionskosten ergaben sich unter
Berücksichtigung der Betriebszeiten nach DIN 18599-10 und verschiedener
Leuchtentypen die nachstehend aufgeführten Amortisationszeiten:
Rathaus |
ALG |
Sportzentrum |
PH An der Friedensburg |
PH Markt |
|||||
Raumart |
Jahre |
Raumart |
Jahre |
Raumart |
Jahre |
Raumart |
Jahre |
Raumart |
Jahre |
Büro |
8 |
Klasse |
9 |
Sporthalle |
4 |
Parkdeck |
8 |
Parkdeck |
8 |
Flure/Treppen |
6 |
Fachräume |
11 – 13 |
Schwimmbad, Galerie, Nebenräume |
8 |
|
|
|
|
|
|
Fachräume NW |
10 |
Schwimmbad, Umkleiden |
2 |
|
|
|
|
|
|
Flure/Treppen |
8 - 11 |
|
|
|
|
|
|
Leider ist die
Förderantragsstellung für das Sportzentrum Bauchem mit dem Brandereignis vom
02.04.2013 in weiten Teilen gegenstandslos geworden. Durch den Brand wurden sowohl
das Hallenbad als auch die Sauna und das Restaurant vollständig zerstört. Die
Turnhalle mit den angrenzenden Umkleideräumen wurde insbesondere durch Rauch-
und Hitzeeinwirkung sowie durch Löschwassereintrag stark geschädigt. Trotz der
Schäden wird eine Sanierung der Turnhalle nach momentanem Kenntnisstand möglich
sein. Entsprechend wurde der Förderantrag für das Sportzentrum Bauchem
zwischenzeitlich angepasst. Gegenstand der Antragsstellung ist nunmehr nur noch
die Turnhalle. Für den Bereich des Hallenbades, des Restaurants und der Sauna
wurde der Förderantrag zurückgenommen. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen
von 668.705,00 € reduzieren sich durch das unvorhersehbare Brandereignis um
voraussichtlich 79.300,00 € (mögl. Förderung: 31.720,00 €; Eigenanteil:
47.580,00 €) auf dann 589.405,00 €.
Der
nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass die Turnhalle für sich
betrachtet, die Fördervoraussetzungen ebenfalls erfüllt:
Objekt |
Lichtpunkte |
Vorschaltgerät[3] |
Steuerung |
Reduzierung des Stromverbrauchs
um |
CO2-Einsparung
über die Lebensdauer in t |
Gesamt-aufwendungen in € |
mögl. Förderung in € |
Eigenanteil in € |
||||
|
heute |
neu |
heute |
neu |
heute |
neu [4] |
kWh/a |
% |
|
|
|
|
Turnhalle |
70 |
70 |
VVG |
EVG |
-- |
P/Z |
54.432 |
61 |
642 |
79.300,00 |
31.720,00 |
47.580,00 |
Sofern die
Fördergelder für die Objekte wie beantragt bewilligt werden, ist vorgesehen,
die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der zweiten Jahreshälfte 2013 zu
beginnen und im Jahr 2014 abzuschließen. Um wie geplant vorgehen zu können,
müssen die Maßnahmen im Haushalt veranschlagt und im Haushaltssicherungskonzept
dargestellt werden. In den Jahren 2013 und 2014 würde der Haushalt der Stadt
Geilenkirchen in Höhe der voraussichtlichen Kosten auf der Aufwandsseite
belastet. Hierzu ist die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erforderlich.
Die Verwaltung beabsichtigt, die hierzu notwendigen Gespräche mit der
Kommunalaufsicht zu führen und dabei darzustellen, dass sich die in den Jahren
2013 und 2014 für die Umrüstung aufzuwendenden Kosten in den Folgejahren durch
Einsparungen bei den Energiekosten nicht nur amortisieren sondern darüber
hinaus zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen werden. Diese
Annahme stützt sich auf die durch das Ingenieurbüro ermittelten
Einsparmöglichkeiten und wird durch diese untermauert. Insoweit würden die zu
tätigenden Aufwendungen zur Erfüllung von Sinn und Zweck des aufzustellenden
Haushaltssicherungskonzeptes beitragen, den städtischen Haushalt zu sanieren
und innerhalb eines Zeitraums von bis zu 10 Jahren eine vollständige
Ausgabendeckung zu erreichen.
Vor dem
aufgezeigten Hintergrund unterbreitet die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag.
[1] Art des Vorschaltgerätes: KVG = Konventionelles Vorschaltgerät, VVG = Verlustarmes Vorschaltgerät, EVG = Elektronisches Vorschaltgerät
[2] Art der Steuerung: P/T = Präsenzmelder- und Tageslichtsteuerung, P/Z = Präsenzmelder- und Zeitrelaissteuerung
[3] Art des Vorschaltgerätes: KVG = Konventionelles Vorschaltgerät, VVG = Verlustarmes Vorschaltgerät, EVG = Elektronisches Vorschaltgerät
[4] Art der Steuerung: P/T = Präsenzmelder- und Tageslichtsteuerung, P/Z = Präsenzmelder- und Zeitrelaissteuerung