Betreff
Bericht über die Klassenbildungen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014
Vorlage
753/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 07.11.2012 hat der Landtag das 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, das am 22.11.2012 in Kraft getreten ist. Das Gesetz basiert auf dem Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für die Klassenbildung ab dem Schuljahr 2013/2014.

Durch die Einführung des neuen Steuerungsinstruments einer kommunalen Klassenrichtzahl soll einegerechtere Klassenbildung erreicht werden. Künftig bestimmt allein die Schülerzahl in den Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune gebildet werden können. Dazu wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt. Ab dem nächsten Schuljahr beträgt dieser Wert 22,5.

Für die städtischen Grundschulen stellt sich die Situation zum Schuljahr 2013/2014 wie folgt dar:

Schule

Anmeldungen

KGS Geilenkirchen             

87

GGS Geilenkirchen

48

KGS Teveren

27

GGS Gillrath

27

KGS Würm

32

KGS Immendorf

29

gesamt

250

 

Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für die Klassenbildung:

250 Anmeldungen : 23 = 10,87.

Insgesamt werden an den städtischen Grundschulen 10 Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr gebildet. Diese verteilen sich auf die einzelnen Schulen wie folgt:

Schule

Eingangsklassen

KGS Geilenkirchen             

3

GGS Geilenkirchen

2

KGS Teveren

1

GGS Gillrath

1

KGS Würm

2

KGS Immendorf

1

gesamt

10