Sachverhalt:
Am 07.11.2012 hat der Landtag das 8.
Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, das am 22.11.2012 in Kraft getreten
ist. Das Gesetz basiert auf dem Konzept zur Sicherung einer qualitativ
hochwertigen und wohnortnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei
rückläufigen Schülerzahlen. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für die
Klassenbildung ab dem Schuljahr 2013/2014.
Durch die Einführung des neuen
Steuerungsinstruments einer kommunalen Klassenrichtzahl soll einegerechtere
Klassenbildung erreicht werden. Künftig bestimmt allein die Schülerzahl in den
Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune
gebildet werden können. Dazu wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen des
kommenden Schuljahres durch 23 geteilt. Ab dem nächsten Schuljahr beträgt
dieser Wert 22,5.
Für die städtischen Grundschulen stellt sich
die Situation zum Schuljahr 2013/2014 wie folgt dar:
Schule |
Anmeldungen |
KGS Geilenkirchen |
87 |
GGS Geilenkirchen |
48 |
KGS Teveren |
27 |
GGS Gillrath |
27 |
KGS Würm |
32 |
KGS Immendorf |
29 |
gesamt |
250 |
Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für
die Klassenbildung:
250
Anmeldungen : 23 = 10,87.
Insgesamt werden an den städtischen Grundschulen 10
Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr gebildet. Diese verteilen sich auf die
einzelnen Schulen wie folgt:
Schule |
Eingangsklassen |
KGS Geilenkirchen |
3 |
GGS Geilenkirchen |
2 |
KGS Teveren |
1 |
GGS Gillrath |
1 |
KGS Würm |
2 |
KGS Immendorf |
1 |
gesamt |
10 |