Betreff
Bericht über den Sachstand zur Übernahme der Schulträgerschaft für die Förderschulen durch den Kreis Heinsberg
Vorlage
754/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention finden seit geraumer Zeit sowohl auf der Ebene des Gesetzgebers als auch bei den Schulträgern intensive Diskussionen und Beratungen über deren Auswirkungen auf das bestehende Schulsystem statt.

 

Unabhängig von der Thematik der Inklusion, die sich derzeit im Rahmen eines Schulrechtsänderungsgesetzes noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist aber zu erkennen, dass aufgrund sich verändernder Schülerzahlen die Struktur der Förderschullandschaft neu zu überdenken ist.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg hat sich daher dafür ausgesprochen, dass seitens des Kreises die Übernahme der Trägerschaft für alle Förderschulen geprüft werden möge. Dies erfolgte vor allem vor dem Hintergrund, dass die auf dem Schulträgerprinzip basierende Schulfinanzierung durch veränderte Schülerströme zu immer größeren Verwerfungen führt und von den Schulträgern kaum noch zu kalkulieren ist.

Eine Übernahme aller Förderschulen hätte somit den Vorteil, die Gesamtkosten über die Allgemeine Kreisumlage gerecht auf alle Städte und Gemeinden umzulegen. Dies wird bereits ohnehin bei den derzeit in Kreisträgerschaft befindlichen Förderschulen so praktiziert.

 

Der Kreis prüft derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Trägerschaft und wird diese Frage auch in dem in Auftrag gegebenen Gutachten zur Inklusionsthematik von der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, beurteilen lassen.

 

Bei Bedarf wird die Verwaltung in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.