Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche zwischen der Straße In der Au und dem vorhandenen Parkplatz des Rewe-Centers
- Einleitung des Bauleitplanverfahrens (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
- Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
088/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

Es ist vorgesehen, die städtische Fläche zwischen der Straße In der Au und dem vorhandenen Parkplatz des Rewe-Centers in öffentlichen Parkraum umzuwandeln.

 

Für den Bau des neuen Parkplatzes ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 34 zu ändern, der jetzt für die betroffene Fläche „WA - Allgemeine Wohngebiete“ festsetzt. Tatsächlich ist die Fläche bisher unbebaut.

 

Die Änderung könnte im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Hierfür wurde ein Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 erarbeitet. Die Fraktionsvorsitzenden sowie der Ausschussvorsitzende erhalten den Entwurf mit Begründung vorab. Eine Umweltprüfung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB entbehrlich.

 

Auf Wunsch wird die Bebauungsplanänderung in der Sitzung nochmals vorgestellt und erläutert.