Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, die Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszudehnen (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
089/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird darüber entschieden, ob der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen mit dem Ziel der Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone für die Erzeugung von Windenergie geändert und eine entsprechende Planungsvereinbarung mit den Antragstellern geschlossen werden soll.


Sachverhalt:

 

Es ist beantragt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung und Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Geilenkirchen zu schaffen.

 

Die im Bereich der Stadt Geilenkirchen im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen sind belegt. Es handelt sich hierbei um eine Zone nordwestlich von Tripsrath und um eine Zone südöstlich von Lindern. Der Antrag vom 12.01.2010 zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage beigefügt.

 

Die Antragsteller erklären sich bereit, sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren zu tragen.

 

Für den Fall, dass sich die Stadt Geilenkirchen dafür entscheidet, den Flächennutzungsplan wie beantragt zu ändern, wäre es wichtig, dass eine Planung entsteht, die Konzentrationswirkung dergestalt entfaltet, dass nur in ihr bzw. auch in den beiden vorhandenen Zonen Windkraftanlagen zulässig wären, nicht aber im restlichen Bereich des Stadtgebietes. Dies wiederum hat zur Folge, dass das gesamte Stadtgebiet insoweit untersucht wird. Außerdem ist der Bauleitplanungsprozess per Gesetz ein Prozess mit Beteiligung vieler Meinungsträger, sowohl in der Bevölkerung wie auch aus diversen Fachbereichen. Der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes muss im Lichte dieser Gegebenheiten interpretiert werden. Es kann nicht von vorneherein davon ausgegangen werden, dass eine bestimmte Fläche im Ergebnis als Konzentrationszone für Windkraftanlagen ausgewiesen würde.