Betreff
Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen gem. § 27 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen auf Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich des Flussviertels - Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens
Vorlage
857/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern für eine Fläche nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße (Alternative A).

 


Sachverhalt:

 

Die CDU- und FDP-Fraktionen beantragen, den folgenden Punkt auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aufzunehmen:

 

„Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen für einen Bereich nördlich des Flussviertels. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“

 

Zur Begründung wird angeführt, dass die CDU und FDP Fraktionen es für erforderlich hielten, stadtkernnah zusätzliche Wohnbaumöglichkeiten zu entwickeln und zwar solche, die von der Grundstückslage und vom Grundstückszuschnitt her eine etwas höherwertige Bebauung ermöglichen.

 

Als Fläche hierzu eigene sich der gekennzeichnete Bereich besonders gut. Stadtkernnähe, ruhige Lage und Blick Richtung Wurmtal bei Süggerath böten gute Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Baugebiet. Bei einer denkbaren Grundstückszahl um 25 dürften auch gute Voraussetzungen für eine wege- oder straßenmäßige Erschließung gegeben sein.

 

Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nicht bereit gewesen sei, diesen Tagesordnungspunkt in der vorangegangenen Sitzung zu berücksichtigen, werde es als erforderlich angesehen, diesen Antrag zu stellen.

 

Darstellung der potenziellen Erweiterungsflächen:

 

Die Nachfrage nach stadtkernnahen Baugrundstücken für Einfamilienhäuser ist nach wie vor groß. Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 (Flussviertel) wurde eine zukünftige Erweiterung in nördliche Richtung berücksichtigt und eine Anbindungsmöglichkeit an die Mainstraße eingeplant, wie es jetzt von den CDU- und FDP-Fraktionen vorgeschlagen ist (Alternative A).

 

Alternativ zu den von der CDU- bzw. FDP-Fraktionen vorgeschlagenen Fläche wäre eine Erweiterung der Wohnbebauung im Anschluss an den BP 77 nach Osten in Richtung Pater-Briers-Weg möglich (Alternative B). Für eine solche Erweiterungsmöglichkeit wurden Verkehrsflächen ebenfalls an die östliche Plangebietsgrenze des BP 77 herangeführt (Rheinstraße und Nahestraße).

 

Alternative A

 

Die West-Ost-Ausdehnung der Fläche ergibt sich aus der möglichen Anbindung an die Hünshovener Gracht sowie an die Mainstraße. Die Ausdehnung nach Norden wird u. a. durch die topographischen Verhältnisse bestimmt.

 

Die für eine Flächennutzungsplanänderung in Frage kommende Fläche wäre danach ca. 2,0 ha groß. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von an die 600 m² könnten dort ca. 25 Baugrundstücke entstehen.

 

Alternative B

 

Eine östliche Erweiterung des BP 77 in Richtung Pater-Briers-Weg würde von ihrer Flächenausdehnung in nördliche Richtung durch die vorhandene Bebauung des BP 77 und in östliche Richtung durch den Pater-Briers-Weg begrenzt. Die Fläche würde eine Größe von maximal ca. 4,8 ha umfassen. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 500 m² könnten dort bis zu ca. 70 Baugrundstücke entstehen.

 

Gegenüberstellung

 

 

Fläche A

Fläche B

Gebietsentwicklungs-

Planung

Unproblematisch:

landesplanerisch abgestimmt

Vor. Unproblematisch: Lage innerhalb des Siedlungsbereiches

Flächennutzungsplan

Fläche für die Landwirtschaft: Änderungsverfahren erforderlich

Fläche für die Landwirtschaft: Änderungsverfahren erforderlich

Landschaftsplan

Unproblematisch, insbes. kein Landschaftsschutzgebiet

Unproblematisch, insbes. kein Landschaftsschutzgebiet

Eingriff in N + L

Gering

Gering

Anbindungsmöglichkeiten

Hünshovener Gracht und/oder Mainstraße möglich:

Rheinstraße, Nahestraße, Pater-Briers-Weg

·   Zusätzliches Verkehrsaufkommen durch das neue Baugebiet

Nach RASt*: 21 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde (7.00-8.00 Uhr)

Nach RASt: 47 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde (7.00-8.00 Uhr)

·   Vorhandenes Verkehrsaufkommen Hünshovener Gracht

Nach RASt: 8 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde im oberen Bereich (Ende der Sackgasse bis Einmündung Tichelner Weg), 45 Pkw (inkl. evtl. Fahrzeuge aus Tichelner Weg/Am Wiesenhang/Schule für Erziehungshilfe) im unteren Bereich (Einmündung Tichelner Weg bis Jülicher Straße)

Nicht betroffen

·   Aufnahmekapazität Hünshovener Gracht

Mehr als ausreichend:

nach RASt: im unteren Bereich zw. Jülicher Straße und Einmündung Tichelner Weg: 400 Pkw/h (Gehwege, Hochbord, Parkbuchten), im oberen Bereich bis zum Ende der Sackgasse 150 Pkw/h (niveaugleicher Ausbau auf ca. 6,0 m Breite)

Nicht betroffen

 

·   Aufnahmekapazität Mainstraße

Mehr als ausreichend:

Niveaugleicher Ausbau auf ca. 8 bis 9 m Breite; Aufnahmekap. nach RASt: 150 Pkw/h (auf Mainstraße vorhanden ca. 8 Pkw/h)

Nicht betroffen

·   Vorhandenes Verkehrsaufkommen BP 77 (Flussviertel)

Nach RASt: 127 Pkw insgesamt in der morgendlichen Spitzenstunde (Hauptabfluss über die Rheinstraße)

·   Aufnahmekapazität Rheinstraße

Mehr als ausreichend:

Nach RASt: 400 Pkw/h

Weitere verkehrliche Anbindung

Unproblematisch:

Knotenpunkte Hünshovener Gracht/Jülicher Straße sowie Rheinstraße/Jülicher Straße keine Unfallhäufungsstelle

Unproblematisch:

Knotenpunkt Pater-Briers-Weg / Jülicher Straße sowie Rheinstraße/Jülicher Straße keine Unfallhäufungsstelle

Gebietscharakter

Wohngebiet mit gehobenem Charakter möglich

Durchschnitts-Wohngebiet

Lage

·  Landschaftlich reizvolle Lage am Ortsrand Richtung Wurmtal/Aussicht

·  Etwas kürzere Entfernung zum Stadkern

·  Lage an Durchgangsstraßen

·  Etwas weitere Entfernung zum Stadtkern

Nachfragesituation

Nachfrage nach Baugrundstücken mit gehobenem Charakter gegeben

Nachfrage nach durchschnittlichen Baugrundstücken gegeben, aber möglicherweise dann Konkurrenzsituation mit BP 99 Gk-Nord

 

 

 

*RASt: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

 

 


Anlagen:

CDU-/FDP-Antrag mit Anlagen

Übersicht DGK