Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern für eine Fläche nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße (Alternative A).
Sachverhalt:
Die CDU- und FDP-Fraktionen beantragen, den folgenden Punkt auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aufzunehmen:
„Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen für einen Bereich nördlich des Flussviertels. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“
Zur Begründung wird angeführt, dass die CDU und FDP Fraktionen es für erforderlich hielten, stadtkernnah zusätzliche Wohnbaumöglichkeiten zu entwickeln und zwar solche, die von der Grundstückslage und vom Grundstückszuschnitt her eine etwas höherwertige Bebauung ermöglichen.
Als Fläche hierzu eigene sich der gekennzeichnete Bereich besonders gut. Stadtkernnähe, ruhige Lage und Blick Richtung Wurmtal bei Süggerath böten gute Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Baugebiet. Bei einer denkbaren Grundstückszahl um 25 dürften auch gute Voraussetzungen für eine wege- oder straßenmäßige Erschließung gegeben sein.
Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nicht bereit gewesen sei, diesen Tagesordnungspunkt in der vorangegangenen Sitzung zu berücksichtigen, werde es als erforderlich angesehen, diesen Antrag zu stellen.
Darstellung der potenziellen Erweiterungsflächen:
Die Nachfrage nach stadtkernnahen Baugrundstücken für Einfamilienhäuser ist nach wie vor groß. Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 (Flussviertel) wurde eine zukünftige Erweiterung in nördliche Richtung berücksichtigt und eine Anbindungsmöglichkeit an die Mainstraße eingeplant, wie es jetzt von den CDU- und FDP-Fraktionen vorgeschlagen ist (Alternative A).
Alternativ zu den von der CDU- bzw. FDP-Fraktionen vorgeschlagenen Fläche wäre eine Erweiterung der Wohnbebauung im Anschluss an den BP 77 nach Osten in Richtung Pater-Briers-Weg möglich (Alternative B). Für eine solche Erweiterungsmöglichkeit wurden Verkehrsflächen ebenfalls an die östliche Plangebietsgrenze des BP 77 herangeführt (Rheinstraße und Nahestraße).
Alternative A
Die West-Ost-Ausdehnung der Fläche ergibt sich aus der möglichen Anbindung an die Hünshovener Gracht sowie an die Mainstraße. Die Ausdehnung nach Norden wird u. a. durch die topographischen Verhältnisse bestimmt.
Die für eine Flächennutzungsplanänderung in Frage kommende Fläche wäre danach ca. 2,0 ha groß. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von an die 600 m² könnten dort ca. 25 Baugrundstücke entstehen.
Alternative B
Eine östliche Erweiterung des BP 77 in Richtung Pater-Briers-Weg würde von ihrer Flächenausdehnung in nördliche Richtung durch die vorhandene Bebauung des BP 77 und in östliche Richtung durch den Pater-Briers-Weg begrenzt. Die Fläche würde eine Größe von maximal ca. 4,8 ha umfassen. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 500 m² könnten dort bis zu ca. 70 Baugrundstücke entstehen.
Gegenüberstellung
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Fläche A |
Fläche B |
Gebietsentwicklungs- Planung |
Unproblematisch: landesplanerisch
abgestimmt |
Vor.
Unproblematisch: Lage innerhalb des Siedlungsbereiches |
Flächennutzungsplan |
Fläche
für die Landwirtschaft: Änderungsverfahren erforderlich |
Fläche
für die Landwirtschaft: Änderungsverfahren erforderlich |
Landschaftsplan |
Unproblematisch,
insbes. kein Landschaftsschutzgebiet |
Unproblematisch,
insbes. kein Landschaftsschutzgebiet |
Eingriff
in N + L |
Gering |
Gering |
Anbindungsmöglichkeiten |
Hünshovener
Gracht und/oder Mainstraße möglich: |
Rheinstraße,
Nahestraße, Pater-Briers-Weg |
· Zusätzliches Verkehrsaufkommen durch das neue Baugebiet |
Nach
RASt*: 21 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde (7.00-8.00 Uhr) |
Nach
RASt: 47 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde (7.00-8.00 Uhr) |
· Vorhandenes Verkehrsaufkommen Hünshovener Gracht |
Nach
RASt: 8 Pkw in der morgendlichen Spitzenstunde im oberen Bereich (Ende der
Sackgasse bis Einmündung Tichelner Weg), 45 Pkw (inkl. evtl. Fahrzeuge aus
Tichelner Weg/Am Wiesenhang/Schule für Erziehungshilfe) im unteren Bereich
(Einmündung Tichelner Weg bis Jülicher Straße) |
Nicht
betroffen |
· Aufnahmekapazität Hünshovener Gracht |
Mehr
als ausreichend: nach
RASt: im unteren Bereich zw. Jülicher Straße und Einmündung Tichelner Weg:
400 Pkw/h (Gehwege, Hochbord, Parkbuchten), im oberen Bereich bis zum Ende
der Sackgasse 150 Pkw/h (niveaugleicher Ausbau auf ca. 6,0 m Breite) |
Nicht
betroffen |
· Aufnahmekapazität Mainstraße |
Mehr
als ausreichend: Niveaugleicher
Ausbau auf ca. 8 bis 9 m Breite; Aufnahmekap. nach RASt: 150 Pkw/h (auf
Mainstraße vorhanden ca. 8 Pkw/h) |
Nicht
betroffen |
· Vorhandenes Verkehrsaufkommen BP 77 (Flussviertel) |
Nach
RASt: 127 Pkw insgesamt in der morgendlichen Spitzenstunde (Hauptabfluss über
die Rheinstraße) |
|
· Aufnahmekapazität Rheinstraße |
Mehr
als ausreichend: Nach
RASt: 400 Pkw/h |
|
Weitere
verkehrliche Anbindung |
Unproblematisch: Knotenpunkte
Hünshovener Gracht/Jülicher Straße sowie Rheinstraße/Jülicher Straße keine Unfallhäufungsstelle |
Unproblematisch: Knotenpunkt
Pater-Briers-Weg / Jülicher Straße sowie Rheinstraße/Jülicher Straße keine
Unfallhäufungsstelle |
Gebietscharakter |
Wohngebiet
mit gehobenem Charakter möglich |
Durchschnitts-Wohngebiet |
Lage |
· Landschaftlich reizvolle Lage am Ortsrand Richtung
Wurmtal/Aussicht · Etwas kürzere Entfernung zum Stadkern |
· Lage an Durchgangsstraßen · Etwas weitere Entfernung zum Stadtkern |
Nachfragesituation |
Nachfrage
nach Baugrundstücken mit gehobenem Charakter gegeben |
Nachfrage
nach durchschnittlichen Baugrundstücken gegeben, aber möglicherweise dann
Konkurrenzsituation mit BP 99 Gk-Nord |
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*RASt: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Anlagen:
CDU-/FDP-Antrag mit Anlagen
Übersicht DGK