Betreff
Entsendung von Vertretern der Stadt in die Gremien der "Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH"
Vorlage
867/2013
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags werden die Gesellschafter durch eine Person in der Versammlung vertreten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Bürgermeister Thomas Fiedler wird als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung entsandt. Die Vertretung richtet sich nach der Vertretung im Amt.

 

b) Aufsichtsrat

 

Die Stadt ist berechtigt, fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Die vier übrigen Vertreter der Stadt sowie ihre jeweiligen Stellvertreter, die gleichzeitig Mitglieder des Stadtrates sein müssen, werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW in einem Wahlgang bestellt (Verfahren nach Hare-Niemeyer).