Betreff
Anzeige der Jahresabschlüsse 2010 und 2011
Vorlage
760/2013
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Laut einer Umfrage des Landes NRW hatten Ende 2012 lediglich 21% der Kommunen das Verfahren für den Jahresabschluss 2010 abgeschlossen. Um dieser Situation entgegenzuwirken wurde im § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 folgende Regelung getroffen:

„Der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sind die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 II Satz der GO NRW angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 I der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.“

 

In Geilenkirchen wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 am 20.02.2013 vom Rat bestätigt und der Kommunalaufsicht angezeigt. Die Abschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 wurden in der Entwurfsfassung bestätigt aber bislang nicht angezeigt.

 

Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt, entsprechend der Regelung des § 4 des NKFWG zu verfahren und bei der Anzeige des Jahresabschlusses für 2011 den Jahresabschluss für 2010 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen.

 

Eine separate Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wird nicht vorgenommen.

 

Dieses Vorgehen ermöglicht der Stadt Geilenkirchen die mit der Genehmigung des Haushalts 2013 erteilte Auflagen bezüglich der Anzeige der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 zu erfüllen und wird von der Kommunalaufsicht ausdrücklich befürwortet.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt von der Vereinfachungsregelung gem. § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Gebrauch zu machen und bei der Anzeige des Jahresabschlusses für 2011 den Jahresabschluss für 2010 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen.

 


Finanzierung:

 

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Anlagenverzeichnis:

 

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