Betreff
Auflösung und Zusammenlegung von Ausschüssen
Antrag der CDU und SPD Fraktionen
Vorlage
877/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, zwecks Auflösung und Neugründung der Ausschüsse eine Sondersitzung des Rates am 04.09.2013 ab 18:00 Uhr abzuhalten.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die erforderlichen Vorlagen und Beschlüsse für die Sondersitzung des Rates vorzubereiten. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Ausschussstärken und die Relationen von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern in den Ausschüssen beizubehalten.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU und SPD Fraktionen ist in der Anlage beigefügt.

 

In dem Antrag wird im Interesse einer effizienteren Ausschussarbeit die Zusammenlegung der Ausschüsse Bildung und Soziales sowie Sport und Kultur angeregt.

Die Zusammenfassung und Aufgabenumverteilung von Ausschüssen ist in § 58 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) geregelt. Die Norm enthält detaillierte Regelungen über die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren. Einschlägig ist im vorliegenden Fall der Absatz 6 des § 58, der die Neubildung, Auflösung und Aufgabenumverteilung während der Wahlperiode regelt. Darüber hinaus müssen nach Absatz 6 bei Neubildung, Auflösung oder Veränderung der Aufgaben die in § 58 Abs. 5 GO NW genannten Verfahren durchgeführt werden.

 

Bei der Bestellung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist zu beachten, dass die Reihenfolge der Stellvertretung namentlich, nach Liste oder in Kombination von beiden Möglichkeiten geregelt sein muss. Dies gilt jedoch nur für die gewählten stellvertretenden Ausschussmitglieder, u.U. ist die Zahl der Stellvertreter zu erhöhen. Die bisherige Praxis der Stellvertretungsregelung in den Ausschüssen nach Ratsfraktionen kann nicht beibehalten werden. Bei der Neubesetzung der Ausschüsse bietet es sich an, dies zu ändern.