Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Herr Rainer Jansen bezog sich auf die Stellungnahme des Geologischen Dienstes, die im Rahmen der Trägerbeteiligung vorgetragen worden sei. Hierbei sei auf die Existenz einer geologischen Vewerfung, dem so genannten „Merzenhausener Sprung“ aufmerksam gemacht worden. Herr Jansen bat die Verwaltung um Auskunft darüber, ob man keine entsprechende Darstellung im Bebauungsplan vornehmen solle. Ggf. könnten sich hieraus Haftungsansprüche gegenüber der Stadt ergeben, falls es zu Gebäudeschäden kommen sollte. Er bat die Verwaltung, die Notwendigkeit der Kennzeichnung aus rechtlicher Sicht überprüfen zu lassen.

 

Herr Mönter teilte hierzu mit, dass es aufgrund dieser Stellungnahme Nachgespräche gegeben habe, die zu dem Ergebnis führten, dass eine Kennzeichnung nicht erforderlich sei. Darüber hinaus müsse man die Sinnhaftigkeit einer Kennzeichnung beachten, da ansonsten eine Überfrachtung der Satzung zu befürchten sei. Eine solche Überfrachtung sei dann nicht mehr im Interesse der Adressaten, an die sich ein Bauleitplan richtet.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Laut Mitteilung des Geologischen Dienstes NRW könne die RWE Power AG Auskunft darüber erteilen, ob der „Merzenhausener Sprung“ als Folge von Sümpfungsmaßnahmen aktiviert ist bzw. zukünftig aktiviert werde. Auf konkrete Nachfrage durch die Stadt Geilenkirchen teilte die RWE-Power AG mit, dass die Darstellungsgenauigkeit in Karten im Bereich von einigen hundert Metern liege. Darüber hinaus sei laut RWE keine Bewegungsaktivität der Störzone zu verzeichnen. Eine Berücksichtigung der vom Geologischen Dienst NRW angegeben Störzone sei somit nicht notwendig.

Haftungsansprüche wegen einer unterlassenen Kennzeichnung können sich gegenüber der Stadt nicht ergeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

2