Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 73. Flächennutzungsplanänderung wird zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Herr Schütt von der VDE Projektmanagement GmbH stellte anhand der als Anlage zur Niederschrift beigefügten Präsentation die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Golfplatz Loherhof - Erweiterung“ dar.  

Zunächst beschrieb er die Lage des Plangebietes, Planungsziel und -konzept. Das Bebauungskonzept sehe nur eine untergeordnete Bebauung in Form einer Wetterschutzhütte vor. Für die Erschließung könne man auf die Infrastruktur des bestehenden Golfplatzes zurückgreifen. Es bestehe eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz, lediglich für die Querung des Pater-Briers-Weg müsse noch eine Lösung gefunden werden. Favorisiert werde hier ein Fußgängerüberweg mit Querungshilfe bzw. ein Zebrastreifen. Eine Realisierung sei mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erörtern. Da der Golfplatz öffentlich zugänglich sei, habe man die Wegeführung und Bepflanzung so geplant,  dass durch eine gute Einsehbarkeit die Gefährdung der Spaziergänger nahezu ausgeschlossen sei. Die Wege würden wasserdurchlässig hergestellt, damit die Versiegelung auf das Nötigste beschränkt werden könne. Dies habe zur Folge, dass Abwasseranschlüsse nicht notwendig seien. Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur und Landschaft werden am Plangebietsrand Obstwiesen angelegt. Zwischen den Bahnen sind Gehölzinseln und auch Einzelgehölze geplant. Der Flächenverbrauch der vorgestellten Planung habe sich gegenüber der Planung aus dem Jahr 2010 reduziert. Die Flächengröße reiche jedoch für eine landschaftsgerechte Gestaltung aus und externe Ausgleichsmaßnahmen seien nicht zu erwarten. 

Der Ausschussvorsitzende dankte Herrn Schütt für die gelungene Präsentation um anschließend in die Beratung einzusteigen.    

Herrn Benden befürwortete das Konzept insbesondere vor dem Hintergrund des geringen Flächenverbrauches und aufgrund des Umstandes, dass die Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche selbst umgesetzt werden. Mit der geplanten Gestaltung gehe eine Aufwertung der Fläche einher und die Anlage sei eine Bereicherung für die Bürger der gesamten Stadt. Er sah Probleme bei der Querung des Pater-Bries-Weges und erkundigte sich danach, ob es eine Alternativlösung gäbe, wenn die Straßenverkehrsbehörde den geplanten Querungshilfen nicht zustimmen würde.

Herr Schütt führe aus, dass man das Problem angehen werde, wenn Planungssicherheit in Form der benötigten politischen Beschlüsse gegeben sei. Eine Alternative sei eine Über- bzw. Unterführung, deren Umsetzung mit Mehrkosten verbunden sei.

Auch Herr Laumen sah das Projekt äußerst positiv. Er sah in der angestrebten Nutzung eine erhebliche Aufwertung gegenüber einer intensiv geführten Landwirtschaft. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0