Beschluss:

 

Die 73. Flächennutzungsplanänderung wird in Form der Ergänzung zur erneuten Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen und die Frist in den Beteiligungsverfahren auf drei Wochen verkürzt.