Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhen in den Rücksprüngen wird antragsgemäß erteilt.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.