Beschluss:
- Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
- Es wird
beschlossen,
a)
den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich mit der Gelegeneheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von
Stellungnahmen auszulegen und
b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.