Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen – Teveren – Fliegerhorstsiedlung-West wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Seitens der Fraktion Bürgerliste erkundigte man sich nach der Zufahrt von der Lilienthalallee auf den Garagenhof.

 

Herr M. Jansen erläuterte, dass dies Gegenstand der Straßenplanung sei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0