Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Die SPD erkundigte sich hinsichtlich des Anteils an versickerungsfähigem Material der Stellplätze. Herr Beigeordneter Scholz erklärte, dass ein gewisser Anteil aus versickerungsfähigem Material verbaut werde. Es müsse auch darauf geachtet werden, dass das Oberflächenwasser versickern könne. Der Anteil werde vom Planer entsprechend ermittelt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0