Sitzung: 24.04.2024 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 3027/2024
Beschluss:
- Die
Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |