Beschluss:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0