Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0