Sitzung: 29.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 624/2012
Die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht wird zur
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |