Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

2

Enthaltung:

1