Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangene Stellungnahme wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0