Sitzung: 16.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 574/2016
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangene Stellungnahme wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |