Sitzung: 06.07.2016 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 574/2016
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangene Stellungnahme wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |