Beschlussvorschlag:

 

Über die während der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 111 wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

5