Beschlussvorschlag:

 

Über die während der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 111 wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Herr Stumpf bezog sich auf  ein Schreiben zu diesem Tagesordnungspunkt, das Anlage zur Sitzungseinladung war und  richtete die Frage an die Verwaltung, ob die Nennung der Namen so gewollt sei und dem Datenschutz entsprechen würde. Er habe die Erfahrung gemacht, dass die Stadt Übach-Palenberg in vergleichbaren Fällen die Namen schwärzen würde.

 

Herr Alex Jansen erklärte hierzu, dass man eine Schwärzung der Namen nur auf Wunsch der Betroffenen vornehmen würde. Es sei in vielen Kommunen gängige Praxis, die im Bauleitplanverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken in Sitzungseinladungen und -protokollen zu veröffentlichen.

 

Herr Mönter brachte zum Ausdruck, dass er bei der von der Stadt Geilenkirchen praktizierten Vorgehensweise keine Bedenken habe. Dieser Verfahrensschritt innerhalb der Bauleitplanung sei ja gerade dafür da, Anregungen und Bedenken erheben zu können und habe öffentlichen Charakter. Er sehe also keine Verfahrensfehler.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

3