Betreff
Vorlage und Weiterleitung des Jahresabschlusses 2014
Vorlage
282/2015
Art
Vorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der bestätigte Entwurf wird in der Sitzung dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Gemäß § 96 GO ist der Jahresabschluss durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist zu diesem Zweck dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten.

 

Im Haushaltsjahr 2014 wurde ein Überschuss von 4.055.729,06 € erwirtschaftet. Die ursprüngliche Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sah einen Fehlbetrag von 4.727.481 € vor. Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sah einen Überschuss in Höhe von 2.760.769 € vor. Der nun erwirtschaftete Überschuss entspricht einer Verbesserung des Ergebnisses um 1.294.960,06 € gegenüber dem Planansatz der Nachtragssatzung. Durch den im Haushaltsjahr 2014 erzielten Überschuss ist die Stadt Geilenkirchen derzeit nicht mehr zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.

 

Über die Verwendung des Überschusses in Höhe von 4.055.729,06 € entscheidet der Rat. Der Überschuss soll der neu zu bildenden Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

Das positive Jahresergebnis beruht auf einem Einmaleffekt aus der Zahlung einer Versicherungsleistung für das abgebrannte Hallenbad. Ohne Berücksichtigung dieses außerordentlichen Ergebnisses ergibt sich ein defizitäres Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -3.425.045,15 €.

 

In der Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Finanzmittelüberschuss von 7.102.454,35 € ab. Dies ist eine deutliche Verbesserung um 11.476.236,79 € gegenüber der Planung, die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von 4.373.782,44 € vorsah. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der Verschiebung von für das Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Investitionen in zukünftige Haushaltsjahre sowie in der Zahlung einer Versicherungsleistung für die Regulierung des durch den Hallenbadbrand entstandenen Schadens.

 

Aufgrund des Finanzmittelüberschusses mussten 2014 keine neuen Investitionskredite aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung der in 2014 erfolgten planmäßigen Tilgungen konnten die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen um 1.594.439,21 € reduziert werden. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betragen zum 31.12.2014 nun 24.125.804,03 € (31.12.2013: 25.720.243,24 €). Zudem wurden sämtliche Kassenkredite in einer Höhe von 5.500.000,00 € getilgt. Dementsprechend sinken die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2014 auf 0,00 € (31.12.2013: 5.500.000,00 €). Insgesamt konnte eine Entschuldung um 7.094.439,21 € erreicht werden.

 

Die liquiden Mittel zum 31.12.2014 betragen 5.759.973,28 €.


Anlagen: