Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Fortschreibung des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 - 2021
Vorlage
320/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Das Abwasserbeseitigungskonzept (6. Fortschreibung für den Zeitraum 2016 - 2021) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 53 Abs. 1a und 1b des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwasser­technik anzupassen.

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.

Das derzeit noch bis Ende 2015 gültige ABK muss in diesem Jahr fortgeschrieben und sowohl der oberen- als auch der unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

In der Fortschreibung werden Abwasserbeseitigungsmaßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2021 verbindlich festgelegt. Begründete zeitliche und inhaltliche Änderungen sind möglich.

 

Da das ABK nach der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungs­konzepten vom 08.08.2008 aufzustellen ist, sind die geforderten Angaben in Tabellen­form digital auf den ABK-Server des Landes zu übermitteln.

Als Anlage ist eine Tabelle mit den beabsichtigen Maßnahmen im Zeitraum 2016 bis 2027 beigefügt.

Die Fraktionen/Parteien erhalten vorab eine Ausfertigung des Gesamtplans, in dem die Maßnahmen dargestellt sind.

 

 


Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel werden für das jeweilige Haushaltsjahr bei den entsprechenden Untersachkonten veranschlagt