Betreff
68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Planentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
368/2015
Aktenzeichen
61 20 01 68
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

Die 68. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Der Entwurf der 68. Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.

 

Aus diesen Beteiligungen sind Stellungnahmen hervorgegangen, die nachfolgend vorgestellt und mit einer Beschlussempfehlung versehen sind.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet im Vergleich zum Vorentwurf insbesondere folgende Änderungen:

 

-     Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wurde innerhalb des Plangebietes so vergrößert, dass der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden kann. Hierzu wird auf den Bebauungsplan Nr. 110 verwiesen.

-     Der Umweltbericht wurde zum „Schutzgut Boden“ und „Schutzgut Wasser“ aufgrund neuer Erkenntnisse geändert. Die Änderungen haben auf die Flächennutzungsplanänderung keine direkten Auswirkungen. Auch hierzu wird auf den Bebauungsplan Nr. 110 verwiesen.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zugestellt und außerdem in das „Ratsinfoportal“ eingestellt.


Anlagen:

 

Abwägungsvorschlag

Stellungnahmen

 

Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung im Ratsinfoportal