Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes
- Verabschiedung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
455/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

In seiner Sitzung am 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen aufzustellen (vgl. Sitzungsvorlage 367/2015).

 

Zwischenzeitlich wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der die beschlossenen Zielvorgaben berücksichtigt.

 

Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard, das die nach wie vor hohe Nachfrage nach Bauflächen für den Eigenheimbau insbesondere für Familien mit Kindern befriedigt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten ein Exemplar des Vorentwurfes zur Vorbereitung der Sitzung. Im Übrigen sind die Unterlagen im Ratsinfoportal einsehbar.

 

Der Vorentwurf könnte nun die sog. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.

 


Anlagen:

 

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 mit Begründung

(einzusehen über das Ratsinfoportal)