Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Teveren, Bereich südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
- Verabschiedung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
456/2016
Aktenzeichen
61 20 01 69
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

Am 21.10.2015 fasste der Rat der Stadt Geilenkirchen den Beschluss, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen zu ändern für eine Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen geändert werden im Teilbereich 1 von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Allgemeine Wohngebiete“ bzw. „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und im Teilbereich 2 von „Gemischte Bauflächen“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“.

 

Der Vorentwurf (Planzeichnung und Entwurf der Begründung) wird den Fraktionsvorsitzenden zur Vorberatung in den Fraktionen zugestellt.

 

Der Vorentwurf der 69. Flächennutzungsplanänderung könnte somit zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet werden.

 


Anlagen:

 

Im Ratsinfoportal einzusehen:

 

Planzeichnung

Entwurf der Begründung