Betreff
Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Teveren, Bereich südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
- Verabschiedung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
457/2016
Aktenzeichen
61 26 111
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

Am 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen für einen Bereich in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches, beschlossen.

 

In der Zwischenzeit wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard, einer hohen Wohnqualität und einer eigenen unverwechselbaren Identität. Dementsprechend wird im Plangebiet als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und verschiedene, diesen Zielen angepasste Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen getroffen.

 

Zur Vorberatung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes den Fraktionsvorsitzenden zugestellt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplan könnte somit zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet werden.

 


Anlagen:

 

Im Ratsinfoportal einzusehen:

 

Planzeichnung

Begründung