Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Bauchem, westlich der Quimperléstraße, nördlich der Straße Im Gang und südlich der Josefstraße
- Beratung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
489/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung verabschiedet.

Die Begründung, Stand 16.02.2016, wird verabschiedet und dem Bebauungsplan beigefügt.

 


 

Sachverhalt:

Auf Beschluss des Rates vom 21.10.2015 haben zwischenzeitlich die Offenlage des Planes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

 

Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, für die auf den Abwägungsvorschlag verwiesen werden darf.

 

Die 7. Bebauungsplanänderung könnte nunmehr als Satzung verabschiedet werden.

 

Der Abwägungsvorschlag, die Bebauungsplanänderung sowie die Begründung können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.


Anlagen:

Abwägungsvorschlag