Sachverhalt:
Gemäß
§ 105 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat über
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts über durchgeführte Prüfungen der
Gemeindeprüfungsanstalt sowie über das Beratungsergebnis des
Rechnungsprüfungsausschusses zu unterrichten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2010 dafür
ausgesprochen, die im Bericht der GPA auf den Seiten 23 – 31 ausgewiesenen
„Ergebnisse im Überblick“ als wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu
bestimmen. Der entsprechende Auszug aus dem Prüfungsbericht ist der Einladung
zur Information des Rates beigefügt.
Das
Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses ergibt sich aus der
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.03.2010.