Betreff
Unterrichtung des Rates über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vom 14.12.2009 über die überörtliche Prüfung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
153/2010
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 105 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts über durchgeführte Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt sowie über das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterrichten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2010 dafür ausgesprochen, die im Bericht der GPA auf den Seiten 23 – 31 ausgewiesenen „Ergebnisse im Überblick“ als wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu bestimmen. Der entsprechende Auszug aus dem Prüfungsbericht ist der Einladung zur Information des Rates beigefügt.

Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses ergibt sich aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.03.2010.