Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, östlich des "Flussviertels" und westlich des Pater-Briers-Weges
- Beratung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss)
- Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
646/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 wird eingeleitet.

 

Der Bebauungsplanvorentwurf wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

Parallel zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorlage 647/2016) soll der Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Geilenkirchen aufgestellt werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Realisierung von ca. 36 Baugrundstücken ermöglichen. Hierfür wurde ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt und erläutert wird.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten ein Exemplar des Vorentwurfes mit Begründung. Die Planunterlagen sind auch im Ratsinfoportal einsehbar.

 


Anlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 113

Begründung

(beides im Ratsinfoportal einsehbar)