Geltungsbereich: Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung und Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Beschlussvorschlag:
Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der
Sitzungsvorlage entsprechend abgewogen.
Der Bebauungsplan wird einschließlich seiner Begründung (Stand 06.12.2016)
als Satzung verabschiedet.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 wurde am 21.09.2016 zur Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nachfolgenden Abwägungsvorschlag
zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem
Beschlussvorschlag versehen. Gleichzeitig werden die im vorigen
Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
nochmals mit aufgegriffen, sodass final über alle im Verfahren eingegangenen
Anregungen und Bedenken abgewogen werden kann.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes könnte nunmehr
abgeschlossen werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen