Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung über Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0882/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Der Bebauungsplanentwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


 

Sachverhalt:

 

Parallel zur 70. Flächennutzungsplanänderung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes am 21.10.2015 verabschiedet. Zwischenzeitlich wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet; sie sind im beigefügten Abwägungsvorschlag vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Bebauungsplanentwurf könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsvorschlag