Geltungsbereich: Fläche in Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung über Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag
befunden.
Der Bebauungsplanentwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Parallel zur 70. Flächennutzungsplanänderung wurde der Vorentwurf des
Bebauungsplanes am 21.10.2015 verabschiedet. Zwischenzeitlich wurden die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet; sie sind im
beigefügten Abwägungsvorschlag vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung
und einer Beschlussempfehlung versehen.
Der Bebauungsplanentwurf könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag