Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, östlich des Flussviertels und westlich des Pater-Briers-Weges
- Beratung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0981/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 113 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet.


 

Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Rates vom 14.12.2016 wurden zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nachfolgend zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Bebauungsplanentwurf könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.


Anlagen:

 

1.    Abwägungsvorschlag BP 113

2.    Stellungnahmen

3.    Bebauungsplanentwurf BP 113

4.    Begründung BP 113

5.    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag BP 113

6.    Schattenwurfprognose 02.06.2017

7.    Schalltechnisches Gutachten 02.05.2017

 

Die Anlagen 3. bis 7. sind über das Ratsinfoportal verfügbar.